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Ihre eigene Arbeitskraft ist Ihr wertvollstes Gut. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht für den Erhalt des Lebensstandards bei weitem nicht aus. Eine private Absicherung schützt Ihr Einkommen verlässlich vor dem finanziellen Ruin.
Im Falle einer Berufsunfähigkeit oder beim Verlust wichtiger Grundfähigkeiten erhalten Sie eine vertraglich vereinbarte monatliche Rente. Diese schützt Sie vor Einkommensausfällen und sichert Ihren gewohnten Lebensstandard. Wir verzichten in erstklassigen Tarifen darauf, Sie im Ernstfall auf einen anderen, theoretisch noch ausübbaren Beruf zu verweisen. Ihr zuletzt ausgeübter Beruf ist der alleinige Maßstab für die Leistung. Sobald Ihre Berufsunfähigkeit oder Ihr Grundfähigkeitsverlust anerkannt ist, müssen Sie keine monatlichen Versicherungsbeiträge mehr zahlen. Die Versicherung läuft ohne Kosten für Sie voll weiter. Durch eine vereinbarte Leistungs- und Beitragsdynamik wächst Ihre Rente zum Inflationsausgleich automatisch. Zudem können Sie den Schutz bei Meilensteinen wie Heirat oder Geburt ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen. Erweitern Sie Ihren Schutz flexibel: Integrieren Sie eine Arbeitsunfähigkeitsklausel (Leistung bereits bei Krankschreibung über 6 Monate), eine zusätzliche Pflege-Option oder eine Absicherung bei schweren Krankheiten. Egal ob im Urlaub, auf Geschäftsreise im Ausland oder zu Hause: Ihr Versicherungsschutz gilt weltweit, rund um die Uhr, sowohl im Berufsleben als auch in der Freizeit.
Transparenz & Klauseln

Grenzen & Klauseln

Transparenz steht bei uns an erster Stelle. Erfahren Sie, in welchen Situationen Einschränkungen gelten und worauf Sie bei der Tarifwahl unbedingt achten sollten.

Vorsatz

Keine Leistung bei vorsätzlich oder selbst herbeigeführten Erkrankungen oder Verletzungen. Dies ist gesetzlich und vertraglich ausgeschlossen.

Anzeigepflicht

Bei den Gesundheitsfragen müssen alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sein. Eine Verletzung dieser Pflicht kann zum rückwirkenden Rücktritt des Versicherers führen.

Warte- & Karenzzeiten

Achten Sie auf eventuelle Karenzzeiten (Wartezeit ab Feststellung bis zur ersten Rentenzahlung). Unsere Premium-Tarife leisten rückwirkend ab dem 1. Tag der Berufsunfähigkeit.

Berufswechsel

Wenn Sie während der Laufzeit einen gefährlicheren Beruf ergreifen, müssen Sie dies nicht melden. Wechseln Sie in einen risikoärmeren Beruf, können Sie die Beiträge reduzieren.

Vertragslaufzeit

Sichern Sie sich unbedingt bis zum Alter von 67 Jahren ab. Kürzere Laufzeiten sparen zwar geringe Beiträge, hinterlassen aber eine existenzbedrohende Lücke vor der Altersrente.

Wichtig zu wissen

AU-Klausel: Leistet Rente bereits bei Krankschreibung ab 6 Monaten, noch vor BU-Anerkennung.
Psychische Krankheiten: Müssen voll mitversichert sein, da sie BU-Ursache Nr. 1 sind.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt Ihren konkret ausgeübten Beruf. Wenn Sie diesen aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können, zahlt die BU die vereinbarte Rente. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) hingegen prüft nur Ihre allgemeine Arbeitsfähigkeit. Können Sie noch irgendeine Arbeit (z. B. als Pförtner) für 6 Stunden täglich ausüben, erhalten Sie keinerlei staatliche Unterstützung – unabhängig von Ihrem bisherigen Beruf oder Gehalt. Eine Grundfähigkeitsversicherung ist oft deutlich kostengünstiger als eine BU, insbesondere für körperlich und handwerklich tätige Personen (z. B. Handwerker, Pflegekräfte). Sie leistet, sobald eine bestimmte Grundfähigkeit (wie Sehen, Sprechen, Greifen, Gehen oder Autofahren) für voraussichtlich mindestens 12 Monate verloren geht. Da hier nicht der Beruf, sondern die physische/sensorische Fähigkeit versichert ist, ist die Risikoprüfung oft einfacher und der Beitrag auch bei körperlich anstrengenden Berufen bezahlbar. Als Faustregel gilt: Sichern Sie etwa 75 bis 80 Prozent Ihres aktuellen Nettoeinkommens ab. Mindestens sollten jedoch alle laufenden Fixkosten (Miete/Kreditrate, Nebenkosten, Versicherungen, Lebenshaltung) abgedeckt sein. Berücksichtigen Sie auch, dass Sie im Leistungsfall weiterhin Beiträge für Ihre Krankenversicherung und Ihre Altersvorsorge aufbringen müssen. Eine zu niedrig angesetzte Rente führt im Ernstfall trotz Versicherung zu finanziellen Engpässen. Bei einem Berufswechsel während der Vertragslaufzeit müssen Sie dies dem Versicherer nicht melden – Ihr vereinbarter Versicherungsschutz und Ihr Beitrag bleiben zu 100 Prozent bestehen. Wenn Sie jedoch in einen deutlich risikoärmeren Beruf wechseln (z. B. vom Handwerker zum Büroangestellten), lohnt es sich, dies freiwillig zu melden. In vielen Fällen prüft der Versicherer dann eine Beitragsreduktion für Sie. Vor Vertragsabschluss stellt der Versicherer Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand der letzten 5 bis 10 Jahre. Diese Fragen müssen unbedingt wahrheitsgemäß und lückenlos beantwortet werden. Bei Vorerkrankungen (z. B. Rückenbeschwerden oder Heuschnupfen) kommt es nicht automatisch zur Ablehnung. Häufig vereinbaren Versicherer einen Beitragszuschlag oder schließen die Behandlung der spezifischen Vorerkrankung aus der Leistung aus. Wir führen für Sie im Vorfeld stets eine anonymisierte Risikovoranfrage bei mehreren Anbietern durch, um das beste Ergebnis zu erzielen.
Ratgeber & Rat

Wann greift der Arbeitskraftschutz?

Erfahren Sie in unseren ausführlichen Ratgeber-Beiträgen, wie die verschiedenen Absicherungen im Ernstfall ineinandergreifen, welche Krankheiten am häufigsten zur Berufsunfähigkeit führen und wie Sie Fallstricke bei der Gesundheitsprüfung vermeiden.