Grenzen & Wichtige Hinweise
Es gibt bestimmte Situationen, in denen die Hausratversicherung nicht greift, sowie Klauseln, auf die Sie unbedingt achten sollten.
Vorsatz & Krieg
Schäden, die Sie vorsätzlich selbst herbeiführen, sowie Schäden durch kriegerische Ereignisse, innere Unruhen oder Kernenergie sind gesetzlich und vertraglich vom Schutz ausgeschlossen.
Grobe Fahrlässigkeit
Lassen Sie die Kerze brennen oder die Waschmaschine unbeaufsichtigt laufen, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Unsere Premium-Tarife verzichten jedoch auf diesen Einwand und leisten zu 100 %.
Elementarschäden
Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Erdbeben oder Schneedruck sind standardmäßig nicht versichert. Sie müssen über den Zusatzbaustein Elementargefahren eingeschlossen werden.
Wertsachen-Grenzen
Schmuck, Bargeld und Antiquitäten sind im Standardtarif oft nur bis 20 % der Versicherungssumme abgedeckt. Bei sehr teurem Inventar muss diese Summe explizit erhöht werden.
Nachtzeitklausel
In älteren Verträgen galt die Nachtzeitklausel (keine Haftung für Fahrraddiebstahl zwischen 22:00 und 06:00 Uhr). Bei der VMD achten wir auf Tarife, die Fahrräder rund um die Uhr (24/7) versichern.
Gesondert abzusichern
Wann zahlt die Hausratversicherung?
Erhalten Sie in unseren Beiträgen praxisnahe Einblicke, in welchen Situationen die Hausratversicherung für Schäden aufkommt. Verständlich erklärt und direkt aus dem Alltag – für ein klares Bild Ihres Versicherungsschutzes.