Grenzen & Wichtige Hinweise
Es gibt Situationen, in denen die Kranken- und Zusatzversicherungen Leistungsgrenzen aufweisen, sowie Klauseln, die Sie kennen sollten.
Gesundheitsprüfung
Bei Krankenvollversicherungen ist eine Gesundheitsprüfung Pflicht. Schwere Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen.
Rückkehr zur GKV
Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) ist ab dem 55. Lebensjahr gesetzlich ausgeschlossen. Vorher ist er nur unter strengen Auflagen möglich.
Keine Rückwirkung
Bereits vor Vertragsschluss begonnene, geplante oder ärztlich angeratene Heilbehandlungen sind grundsätzlich nicht versicherbar.
Keine Familienversicherung
In der PKV gibt es keine kostenfreie Familienversicherung. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag und zahlt einen eigenen Beitrag.
Honorarbegrenzung
Einige Tarife begrenzen die Erstattung ärztlicher Honorare auf den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Premium-Tarife erstatten darüber hinaus.
Wichtig für Beamte
Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe (GKV-Beitragszuschuss) ist in fast allen Bundesländern unwiderruflich. Ein späterer Wechsel zur klassischen Beihilfe + PKV ist ausgeschlossen.