>
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet Ihnen erstklassige medizinische Versorgung. Egal ob Selbstständiger, Angestellter oder Beamter (Beihilfe) – wir finden den optimalen Tarif für Ihren exzellenten Gesundheitsschutz.
Freie Wahl unter allen niedergelassenen Ärzten und Spezialisten. Schnelle Termine und Erstattung modernster Arzneimittel. Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, Behandlung durch den Chefarzt oder Spezialisten sowie freie Klinikwahl bundesweit. Umfassende Erstattung (bis zu 90% oder 100%) für hochwertigen Zahnersatz, Kronen, Brücken, Inlays und Implantate. Erhalten Sie mehrere Monatsbeiträge zurückgezahlt, wenn Sie im Kalenderjahr leistungsfrei geblieben sind (keine Rechnungen eingereicht haben). Kostenübernahme für Behandlungen beim Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Osteopathie sowie Zuschüsse für Sehhilfen und Kontaktlinsen. Spezielle Restkosten- und Ergänzungstarife, die exakt auf den Beihilfesatz (50 bis 80 Prozent) Ihres Bundeslandes abgestimmt sind.
Transparenz & Wichtige Klauseln

Grenzen & Wichtige Hinweise

Es gibt Situationen, in denen die Kranken- und Zusatzversicherungen Leistungsgrenzen aufweisen, sowie Klauseln, die Sie kennen sollten.

Gesundheitsprüfung

Bei Krankenvollversicherungen ist eine Gesundheitsprüfung Pflicht. Schwere Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen.

Rückkehr zur GKV

Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) ist ab dem 55. Lebensjahr gesetzlich ausgeschlossen. Vorher ist er nur unter strengen Auflagen möglich.

Keine Rückwirkung

Bereits vor Vertragsschluss begonnene, geplante oder ärztlich angeratene Heilbehandlungen sind grundsätzlich nicht versicherbar.

Keine Familienversicherung

In der PKV gibt es keine kostenfreie Familienversicherung. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag und zahlt einen eigenen Beitrag.

Honorarbegrenzung

Einige Tarife begrenzen die Erstattung ärztlicher Honorare auf den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Premium-Tarife erstatten darüber hinaus.

Wichtig für Beamte

Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe (GKV-Beitragszuschuss) ist in fast allen Bundesländern unwiderruflich. Ein späterer Wechsel zur klassischen Beihilfe + PKV ist ausgeschlossen.

Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse ist gesetzlich stark reglementiert und ab dem 55. Lebensjahr in der Regel ausgeschlossen. Für jüngere Versicherte ist die Rückkehr nur unter bestimmten Bedingungen möglich, beispielsweise durch eine sozialversicherungspflichtige Anstellung mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze. Alterungsrückstellungen sind Rücklagen, die in der privaten Krankenversicherung gebildet werden, um den Anstieg der Gesundheitskosten im Alter abzufedern. In jungen Jahren zahlen Sie einen Beitrag, der über den tatsächlichen durchschnittlichen Gesundheitskosten liegt. Diese Überschüsse werden verzinslich angelegt und im Alter dazu verwendet, die steigenden Behandlungskosten aufzufangen. Nein, in der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung. Jedes Familienmitglied (auch Ehepartner und Kinder) benötigt einen eigenen Vertrag und zahlt eine eigene Prämie. Kinder erhalten jedoch häufig sehr günstige Tarife.