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Hundekrankheiten oder OP-Kosten können schnell eine hohe finanzielle Belastung werden. Eine Hundekrankenversicherung sichert die optimale medizinische Versorgung Ihres Hundes ab.

Haben Sie auch an den Haftpflichtschutz gedacht?

Als Tierhalter haften Sie nach § 833 BGB gesetzlich unbegrenzt für alle Personen- und Sachschäden, die Ihr Hund verursacht. Eine separate Haftpflicht ist in vielen Bundesländern sogar Pflicht.

Zur Hundehaftpflicht
Kostenübernahme für Zahnextraktionen, Wurzelkanalbehandlungen und Zahnsteinentfernung zur Vermeidung schwerwiegender Folgeerkrankungen. Übernahme der Kosten für chirurgische Eingriffe unter Voll- oder Standnarkose infolge von Unfall oder Krankheit – inklusive Diagnostik, Medikamenten und Nachsorge beim Tierarzt. Erstattung von Tierarztkosten für ambulante und stationäre Behandlungen, Röntgen, Ultraschall, Laboruntersuchungen, Medikamente sowie alternative Heilmethoden (z. B. Akupunktur). Viele Tarife übernehmen jährliche Pauschalen für prophylaktische Maßnahmen wie Impfungen, Entwurmungen, Floh- und Zeckenschutz sowie professionelle Zahnreinigung. Volle Erstattung der Kosten nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bis zum 2-, 3- oder sogar 4-fachen Satz im Notdienst, um hohe Zusatzkosten zu vermeiden. Sie können den Tierarzt oder die Tierklinik Ihres Vertrauens frei wählen. Zudem gilt der Schutz weltweit bei Urlaubsreisen und vorübergehenden Auslandsaufenthalten.
Transparenz & Wichtige Klauseln

Grenzen & Wichtige Hinweise

Um Enttäuschungen im Schadensfall zu vermeiden, ist Transparenz wichtig. Beachten Sie folgende Ausschlüsse, Wartezeiten und Besonderheiten.

Vorerkrankungen

Bereits vor Vertragsbeginn bekannte Erkrankungen oder chronische Leiden sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Nur gesunde Tiere erhalten vollen Schutz.

Wartezeiten

Bei Krankheiten gilt meist eine Wartezeit von 3 Monaten vor Leistungsanspruch. Bei Unfällen oder Operationen infolge eines Unfalls entfällt diese Frist meist ab Tag 1.

Selbstbeteiligung

Viele Tarife bieten Optionen mit 0%, 10% oder 20% Selbstbeteiligung pro Schadensfall oder Tierarztrechnung. Eine höhere SB senkt Ihren monatlichen Beitrag spürbar.

Kosmetische Eingriffe

Medizinisch nicht notwendige Eingriffe (wie rein kosmetische Zahnkorrekturen, Kastrationen ohne Befund oder das Kupieren von Rute/Ohren) sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Auslandsaufenthalte

Bei vorübergehenden Reisen im Ausland sind Behandlungen Ihres Hundes meist weltweit mitversichert, oft jedoch auf einen Zeitraum von 12 Monaten begrenzt.

Kastration & Sterilisation

Kastrationen oder Sterilisationen ohne medizinische Indikation werden von einfachen Tarifen oft gar nicht oder nur mit einem geringen Festzuschuss subventioniert.

Eine OP-Kostenversicherung deckt ausschließlich die Kosten für chirurgische Eingriffe unter Narkose sowie die unmittelbare Diagnostik und Nachsorge ab. Eine Krankenvollversicherung ist wesentlich umfangreicher: Sie übernimmt zusätzlich die Kosten für ambulante Behandlungen ohne OP, Medikamente, Röntgenbilder, Laboruntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen (wie Impfungen oder Wurmkuren). Bei Unfällen entfallen die Wartezeiten bei fast allen Tarifen sofort. Für krankheitsbedingte Behandlungen und geplante Operationen gilt in der Regel eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten ab Vertragsschluss. Das kommt auf den gewählten Tarif an. Premium-Tarife schließen rassetypische Erbkrankheiten (wie z. B. Hüftdysplasie bei Schäferhunden) voll in den Versicherungsschutz ein, sofern bei Vertragsabschluss noch keine Diagnose gestellt war.