Haben Sie auch an den Haftpflichtschutz gedacht?
Als Tierhalter haften Sie nach § 833 BGB gesetzlich unbegrenzt für alle Personen- und Sachschäden, die Ihr Hund verursacht. Eine separate Haftpflicht ist in vielen Bundesländern sogar Pflicht.
Grenzen & Wichtige Hinweise
Um Enttäuschungen im Schadensfall zu vermeiden, ist Transparenz wichtig. Beachten Sie folgende Ausschlüsse, Wartezeiten und Besonderheiten.
Vorerkrankungen
Bereits vor Vertragsbeginn bekannte Erkrankungen oder chronische Leiden sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Nur gesunde Tiere erhalten vollen Schutz.
Wartezeiten
Bei Krankheiten gilt meist eine Wartezeit von 3 Monaten vor Leistungsanspruch. Bei Unfällen oder Operationen infolge eines Unfalls entfällt diese Frist meist ab Tag 1.
Selbstbeteiligung
Viele Tarife bieten Optionen mit 0%, 10% oder 20% Selbstbeteiligung pro Schadensfall oder Tierarztrechnung. Eine höhere SB senkt Ihren monatlichen Beitrag spürbar.
Kosmetische Eingriffe
Medizinisch nicht notwendige Eingriffe (wie rein kosmetische Zahnkorrekturen, Kastrationen ohne Befund oder das Kupieren von Rute/Ohren) sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Auslandsaufenthalte
Bei vorübergehenden Reisen im Ausland sind Behandlungen Ihres Hundes meist weltweit mitversichert, oft jedoch auf einen Zeitraum von 12 Monaten begrenzt.
Kastration & Sterilisation
Kastrationen oder Sterilisationen ohne medizinische Indikation werden von einfachen Tarifen oft gar nicht oder nur mit einem geringen Festzuschuss subventioniert.