Haben Sie auch an den Haftpflichtschutz gedacht?
Als Pferdehalter haften Sie nach § 833 BGB gesetzlich unbegrenzt für alle Personen- und Sachschäden, die Ihr Pferd verursacht. Die Koppelversicherung reicht nicht aus.
Grenzen & Wichtige Hinweise
Um Enttäuschungen im Schadensfall zu vermeiden, ist Transparenz wichtig. Beachten Sie folgende Ausschlüsse, Wartezeiten und Besonderheiten.
Vorerkrankungen
Bereits vor Abschluss diagnostizierte Lahmheiten, chronischer Husten (COB) oder Arthrose (Spat) sind in der Regel vom Schutz ausgeschlossen.
Wartezeiten
Für Krankheiten gilt meist eine Wartezeit von 3 Monaten. Für lebensbedrohliche Kolikoperationen gilt eine verkürzte Wartezeit von 7 bis 10 Tagen.
Jahreshöchstgrenzen
Manche Tarife begrenzen die Erstattungssumme pro Versicherungsjahr (z. B. auf 5.000 oder 10.000 Euro). Premiumtarife erstatten OPs unbegrenzt.
Gewerbliche Nutzung
Die Haltung als gewerbliches Schulpferd, Zuchtpferd oder im Verleihbetrieb ist über die private Pferde-Krankenversicherung nicht versicherbar.
Standgeld-Grenzen
Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung in der Klinik sind je nach Tarif oft auf eine bestimmte Anzahl von Tagen (z. B. 10 bis 15 Tage) pro OP begrenzt.
Vorsorge-Limits
Pauschalen für Routinebehandlungen wie Wurmkuren oder Impfungen sind meist auf feste Beträge (z. B. 100 € pro Jahr) limitiert.