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Über 70 % aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit, wo die gesetzliche Unfallversicherung nicht schützt. Eine private Unfallversicherung schließt diese Lücke und sichert Sie und Ihre Familie finanziell ab.
Bei einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung erhalten Sie eine steuerfreie Einmalzahlung. Die Höhe richtet sich nach dem Invaliditätsgrad und der vereinbarten Versicherungssumme, bereits ab 1 % Invalidität. Sichern Sie Ihr monatliches Einkommen ab. Ab einem Invaliditätsgrad von 50 % erhalten Sie eine lebenslange, monatliche Rente ausgezahlt, um laufende Fixkosten dauerhaft zu decken. Bei stationärer Krankenhausbehandlung erhalten Sie für jeden Tag der Aufnahme ein Krankenhaustagegeld sowie ein anschließendes Genesungsgeld, um Nebenkosten im Krankenhaus oder Verdienstausfälle auszugleichen. Die Versicherung übernimmt die Kosten für erweiterte Reha-Maßnahmen, Kuren, Physiotherapie und therapeutische Hilfsmittel, um Ihre Rückkehr in den gewohnten Alltag optimal zu begleiten. Bleiben nach einem Unfall sichtbare Narben oder Zahnverletzungen zurück, übernimmt der Premium-Schutz die Kosten für plastische Chirurgie und medizinisch notwendige kosmetische Zahnbehandlungen. Nach einem Freizeitunfall (z. B. in den Bergen oder auf dem Meer) übernimmt die Versicherung die Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze inklusive des medizinisch notwendigen Rücktransports nach Hause.
Transparenz & Wichtige Klauseln

Grenzen & Wichtige Hinweise

Es gibt bestimmte Situationen, in denen die private Unfallversicherung (PUV) nicht greift, sowie Klauseln, auf die Sie unbedingt achten sollten.

Vorsatz

Schäden, die Sie sich selbst vorsätzlich (absichtlich) zufügen, sind vom Versicherungsschutz generell ausgeschlossen.

Alkohol & Drogen

Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch Drogen oder starken Alkoholeinfluss sind ausgeschlossen. Premium-Tarife decken Unfälle durch Trunkenheit am Steuer jedoch bis zu 1,1 Promille ab.

Psychische Reaktionen

Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, z.B. infolge eines Schlaganfalls, Herzinfarkts oder epileptischen Anfalls, sind oft ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden direkt durch einen Unfall ausgelöst.

Mitwirkungsanteil

Bestehende Vorerkrankungen, die die Unfallfolgen mitbeeinflussen, können die Auszahlung mindern. Suchen Sie Tarife mit einem 100%igen Verzicht auf die Anrechnung des Mitwirkungsgrads.

Extremsport

Manche Sportarten wie Fallschirmspringen, Bungee-Jumping oder Motorsport (Fahrten zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten) sind standardmäßig ausgeschlossen und müssen zusätzlich deklariert werden.

Wichtig zu wissen

Gliedertaxe: Definiert den Invaliditätsgrad je Körperteil. Je höher die Werte, desto besser die Auszahlung.
Eigenbewegung: Unbedingt mitversichern! Deckt z.B. Bänderrisse durch Umknicken ohne Fremdeinwirkung.
Insektenstiche: Auch Infektionen durch Zeckenbisse (FSME/Borreliose) sollten als Unfall gelten.
Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) schützt Sie ausschließlich während der Arbeitszeit, in der Schule/Universität sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg. Sie deckt somit nur etwa 30 % aller Unfälle ab. Die private Unfallversicherung (PUV) bietet dagegen einen weltweiten 24/7-Rundumschutz – auch in Ihrer Freizeit, beim Sport, im Haushalt oder im Urlaub. Die Gliedertaxe ist das Herzstück jeder privaten Unfallversicherung. Sie legt vertraglich fest, wie viel Prozent der vereinbarten Versicherungssumme Sie bei Verlust oder dauerhafter Funktionsbeeinträchtigung eines bestimmten Körperteils (z.B. Daumen, Auge, Bein) erhalten. Ein hoher Mitwirkungsverzicht und verbesserte Gliedertaxen in Premiumtarifen sichern Ihnen deutlich höhere Auszahlungen. Die Progression sorgt dafür, dass die Auszahlungssumme bei schweren Invaliditätsgraden überproportional ansteigt. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 € und einer Progression von 350 % oder 500 % erhöht sich die maximale Auszahlung bei Vollinvalidität (100 %) auf 350.000 € bzw. 500.000 €. Dies schützt Sie vor den enormen Kosten einer schweren körperlichen Beeinträchtigung. Eine vereinbarte monatliche Unfallrente wird in der Regel ab einem dauerhaften Invaliditätsgrad von 50 % gezahlt. Sie dient dazu, langfristige Einkommensverluste auszugleichen und Ihre laufenden Fixkosten abzusichern, falls Sie Ihren Beruf oder Ihren Alltag nicht mehr wie gewohnt bewältigen können. Suchen Sie umgehend einen Arzt auf, um die Verletzungen dokumentieren zu lassen. Melden Sie den Unfall unverzüglich Ihrem Berater oder Ihrer Versicherung. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall müssen Sie zudem Ihren Arbeitgeber informieren, damit dieser eine Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft übermittelt und Sie an einen Durchgangsarzt verweisen kann.
Ratgeber & Beispiele

Wann zahlt die Unfallversicherung?

Erhalten Sie in direkten Beiträgen praxisnahe Einblicke, in welchen Situationen die Unfallversicherung für Schäden aufkommt. Verständlich erklärt und direkt aus dem Alltag – für ein klares Bild Ihres Versicherungsschutzes.