
Gesetzliche Krankenversicherung
(GKV)
Ihr gesundheitlicher Grundschutz
gesetzliche Krankenversicherung
in 30 Sekunden erklärt:

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Bietet eine umfassende Grundversorgung
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Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen.
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Familienmitglieder (Ehepartner, Kinder) können oft kostenfrei mitversichert werden.
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Deckt wichtige medizinische Leistungen ab, wie z. B.: Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Verschreibungspflichtige Medikamente.

Die gesetzliche Krankenversicherung – Ihre Basisversorgung mit Erweiterungspotenzial
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stellt für einen Großteil der Bevölkerung in Deutschland die Grundlage der medizinischen Versorgung dar. Sie ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze und bietet umfassenden Schutz im Krankheitsfall.
Für weitere Leistungen können ergänzend dazu individuelle Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, um Leistungen wie Zahnbehandlungen, Sehhilfen oder stationäre Wahlleistungen abzudecken.


Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese Grenze wird jährlich neu festgelegt.

Rentner, Arbeitslose, Studierende (bis zum 30. Lebensjahr) sowie Kinder und Ehepartner, die im Rahmen der Familienversicherung oft kostenfrei mitversichert werden.

Selbstständige und Freiberufler, die sich freiwillig gesetzlich versichern können, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Beiträge richten sich nach dem gesamten Einkommen und es gelten Mindest- sowie Höchstgrenzen.
Wer benötigt eine gesetzliche Krankenversicherung ?
Arztbesuche und Vorsorgeuntersuchungen
GKV-Versicherte können Haus- und Fachärzte aufsuchen und haben Anspruch auf verschiedene Vorsorgeuntersuchungen, die in bestimmten Altersstufen empfohlen werden. Auch Impfungen gehören zum Leistungsumfang.
Krankenhausbehandlung
Die GKV deckt stationäre Behandlungen in Mehrbettzimmern ab, einschließlich Operationen und Nachsorge. Falls gewünscht, können Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, um Sonderleistungen wie Einzelzimmer und Chefarztbehandlung zu erhalten.
Medikamente und Heilmittel
Verschreibungspflichtige Medikamente werden anteilig übernommen, wobei der Versicherte eine Zuzahlung leistet. Auch Heilmittel wie Physiotherapie werden, je nach ärztlicher Verordnung, teilweise erstattet.
Zahnärztliche Behandlungen
Regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt sind enthalten, jedoch werden aufwendigere Behandlungen, wie Zahnersatz, nur teilweise übernommen. Eine Zahnzusatzversicherung kann hier sinnvoll sein.
Rehabilitation und Krankengeld
Bei schwerwiegenden Krankheiten haben Versicherte Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen. Sollte ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sein, zahlt die GKV Krankengeld.
Leistungen der Gesetzlichen-Krankenversicherung


Wann zahlt die gesetzliche Krankenversicherung ?
Beispiele für häufige Schadensfälle
Unsere Blogbeiträge zeigen, wann Ihre Versicherung aktiv wird
Erhalten Sie in unseren Beiträgen praxisnahe Einblicke, in welchen Situationen die gesetzliche Krankenversicherung für Schäden aufkommt.
Verständlich erklärt und direkt aus dem Alltag, so bekommen Sie ein klares Bild davon, wie Ihr Versicherungsschutz wirkt, wenn es darauf ankommt.


Neugierig geworden? Hier gibt es noch mehr wissenswertes..

Grenzen der gesetzlichen Krankenversicherung
Die GKV bietet eine umfassende Grundversorgung, hat aber auch ihre Grenzen:
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Zahnersatz: Aufwendige Behandlungen wie Implantate werden nur teilweise erstattet. Hier kann eine Zahnzusatzversicherung hilfreich sein.
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Krankenhausaufenthalte: Die GKV deckt die Behandlung im Mehrbettzimmer ab, für Sonderleistungen wie Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung sind Zusatzversicherungen erforderlich.
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Alternative Heilmethoden: Leistungen für alternative Behandlungen wie Homöopathie werden nur in bestimmten Fällen übernommen und können durch Zusatzversicherungen erweitert werden.
FAQs zur gesetzlichen Krankenversicherung
Häufige Fragen und Antworten zur GKV..
Wenn Ihr Einkommen über die Versicherungspflichtgrenze steigt, können Sie entscheiden, ob Sie freiwillig in der GKV bleiben oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchten. Der Wechsel sollte gut überlegt sein.
Selbstständige können sich freiwillig in der GKV versichern, sofern sie vorher gesetzlich versichert waren. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen, wobei es eine Mindest- und Höchstbemessungsgrenze gibt. Selbstständige müssen in der Regel den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberanteil zahlen.
In der GKV gilt das Sachleistungsprinzip. Das bedeutet, dass Sie als Versicherter keine direkten Rechnungen vom Arzt erhalten. Die Krankenkasse rechnet die Leistungen direkt mit dem Arzt oder Krankenhaus ab. Der Versicherte zeigt bei Behandlungen lediglich seine Gesundheitskarte vor.
Die GKV deckt eine Vielzahl von medizinisch notwendigen Leistungen ab, darunter Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Medikamente. Die Leistungen basieren auf dem Prinzip der „ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen“ Versorgung.


