
Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
Ihr Schutz bei Arbeits- und Wegeunfällen
Gesetzliche-Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei anerkannten Berufskrankheiten. Sie übernimmt die Kosten für medizinische Behandlung, Reha und sichert Ihre Existenz im Ernstfall ab.
in 30 Sekunden erklärt..
-
Wichtig für alle Beschäftigten, da die Versicherung umfassend und kostenfrei vom Arbeitgeber getragen wird.
-
Sie bietet medizinische Versorgung, Rehabilitation und finanzielle Unterstützung bei dauerhafter Erwerbsminderung.
-
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer, Schüler und andere Gruppen bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten.

Wer ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt?
Die gesetzliche Unfallversicherung ist für viele ein wichtiger Teil der Grundversorgung..
Vollständiger Schutz bei Arbeits- und Wegeunfällen, finanziert vom Arbeitgeber.
Arbeitnehmer
Abdeckung bei Unfällen in Schule, Uni oder auf dem Weg dorthin.
Schüler und Studenten
Können sich auf freiwilliger Basis versichern lassen.
Selbstständige
Gesetzlicher Schutz auch für Freiwillige und Kinder in Tageseinrichtungen.
Ehrenamtliche und Kinder in Betreuung


Leistungen der Gesetzlichen-Unfallversicherung
Medizinische Behandlung
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt sämtliche Kosten für medizinische Behandlungen nach einem Arbeits- oder Wegeunfall sowie bei Berufskrankheiten. Dazu zählen Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Operationen, Medikamente und Rehabilitationsmaßnahmen. Ziel ist es, die Gesundheit des Versicherten schnellstmöglich wiederherzustellen.
Rehabilitation
Neben der medizinischen Behandlung legt die Unfallversicherung besonderen Wert auf die berufliche und soziale Rehabilitation. Dazu gehören Umschulungen, berufliche Weiterbildungen oder Anpassungsmaßnahmen, um den Versicherten wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Auch Hilfen zur sozialen Wiedereingliederung, wie Wohnraumanpassungen, können gewährt werden.
Unfallrente
Wenn eine dauerhafte Erwerbsminderung aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit festgestellt wird, erhalten Versicherte eine Unfallrente. Diese beträgt in der Regel bis zu 2/3 des letzten Bruttogehalts und dient dazu, den Verdienstausfall auszugleichen.
Wegeunfälle
Die Unfallversicherung schützt nicht nur bei Unfällen am Arbeitsplatz, sondern auch bei sogenannten Wegeunfällen. Diese Unfälle treten auf dem direkten Weg zur Arbeit oder Schule und auf dem Heimweg auf. Auch hier werden die gleichen Leistungen wie bei einem Arbeitsunfall gewährt.
Berufskrankheiten
Erkrankungen, die durch berufliche Tätigkeiten verursacht werden und als Berufskrankheiten anerkannt sind, werden ebenso behandelt wie Arbeitsunfälle. Das bedeutet, dass betroffene Versicherte Anspruch auf medizinische Versorgung, Rehabilitation und finanzielle Leistungen haben.
Gefahrenklassen in der Unfallversicherung – Was Sie wissen sollten
-
Die gesetzliche Unfallversicherung wird vollständig vom Arbeitgeber finanziert, sodass für Arbeitnehmer keine direkten Kosten entstehen.
-
In der gesetzlichen Unfallversicherung wird jedes Unternehmen je nach Tätigkeitsbereich in eine Gefahrenklasse eingestuft. Diese Klasse zeigt das Unfallrisiko der Branche an und bestimmt, wie hoch die Beiträge des Arbeitgebers zur Unfallversicherung sind.

Gefahrenklassen
Berufe / Branchen
1.0-2.0
2.0-3.0
3.0-4.0
4.0-5.0
5.0-6.0
6.0-7.0
7.0-8.0
8.0-10.0
10.0-12.0
12.0-14.0
14.0-16.0
16.0-18.0
Büroangestellte, Verwaltungsfachkräfte, IT-Spezialisten
Schreiner, Elektriker, KFZ-Mechaniker, Einzelhändler
LKW-Fahrer, Lagerarbeiter, Flugpersonal
Bauarbeiter, Dachdecker, Metallbauer
Landwirte, Forstarbeiter, Gärtner
Chemiewerker, Minenarbeiter, Müllentsorger
Offshore-Plattformarbeiter, Tiefseetaucher, Feuerwehrleute
Nukleartechniker, Sprengmeister, Gefahrguttransporteure
Arbeiter in Atomkraftwerken, Krisenteams für chemische Einsätze
Extrem risikoreiche Einsätze in Nuklearanlagen und Tiefbau
Arbeiter in spezialisierten Hochsicherheitslabors
Krisenteams für Nuklearkatastrophen, Hochrisikotechnologien
"Hinweis: Um die genaue Gefahrenklasse für Ihr Unternehmen oder Ihren Beruf zu erfahren, wenden Sie sich an Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder fragen Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber nach. Berufsgenossenschaften sind für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig und können Ihnen detaillierte Informationen zur Einstufung und den Beiträgen geben. Sie bieten auch Beratung zu Arbeitssicherheit und Präventionsmaßnahmen."
