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Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht schützt Sie vor Ansprüchen Dritter bei Unfällen. Mit einer Teil- oder Vollkasko sichern Sie zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug ab.
Übernimmt alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug bei anderen Verkehrsteilnehmern verursachen. Wir maximieren die gesetzlichen Deckungssummen pauschal auf bis zu 100 Millionen Euro für Ihre Sicherheit. Sichert Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab, die durch äußere Einflüsse entstehen. Dazu zählen Diebstahl, Einbruch, Brand, Glasbruch (z. B. Steinschlag in der Windschutzscheibe), Stürme, Hagel, Überschwemmungen sowie Zusammenstöße mit Haarwild. Bietet den umfassendsten Schutz. Beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko und übernimmt zusätzlich die Kosten für Schäden an Ihrem eigenen Auto, die durch einen selbstverschuldeten Unfall oder durch mutwillige Beschädigung Dritter (Vandalismus) entstehen. Gewährleistet Ihre Mobilität im Pannenfall. Bietet schnelle Soforthilfe vor Ort, Abschleppen in die nächste Fachwerkstatt, Fahrzeugbergung sowie die Organisation und Übernahme von Mietwagen- oder Übernachtungskosten bei einer Panne. Schützt Ihre mühsam erarbeitete Schadenfreiheitsklasse. Mit diesem optionalen Baustein haben Sie in der Kfz-Haftpflicht und Vollkasko jeweils einen selbstverschuldeten Unfall pro Kalenderjahr frei, ohne in der SF-Klasse zurückgestuft zu werden. Erhöht die oft sehr niedrigen gesetzlichen Mindestdeckungssummen für Haftpflichtschäden von Mietwagen im europäischen Ausland auf das Niveau Ihres deutschen Versicherungsvertrags, um Sie vor extremen Zuzahlungen zu bewahren.
Transparenz & Wichtige Klauseln

Grenzen & Wichtige Hinweise

Verstehen Sie die Grenzen Ihres Schutzes und worauf Sie bei der Auswahl Ihres Tarifs besonders achten sollten.

Grobe Fahrlässigkeit

Fahren unter Alkoholeinfluss oder das Überfahren einer roten Ampel können bei Unfällen zu Leistungskürzungen der Kaskoversicherung führen. Achten Sie auf den Tarifbaustein „Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit“.

Vorsätzliche Schäden

Vorsätzlich oder mutwillig durch den Halter oder Fahrer herbeigeführte Schäden sind gesetzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In solchen Fällen besteht keinerlei Leistungsübernahme.

Rennveranstaltungen

Schäden, die bei der Teilnahme an Rennveranstaltungen, Motorsport-Wettbewerben oder den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen, sind in regulären Kfz-Versicherungen grundsätzlich ausgeschlossen.

Wertvolle Oldtimer

Für seltene Sammlerfahrzeuge oder wertvolle Oldtimer sind klassische Standardtarife ungeeignet, da sie den tatsächlichen Marktwert oder Wiederaufbauwert oft nicht abdecken. Hierfür empfiehlt sich eine Spezialversicherung.

Werkstattbindung

Ein Kasko-Tarif mit Werkstattbindung reduziert zwar Ihren Versicherungsbeitrag, schränkt Sie im Schadensfall jedoch auf Partnerwerkstätten des Versicherers ein. Bei Leasingfahrzeugen ist diese Klausel oft untersagt.

Wichtig für Ihren Tarif

GAP-Deckung: Essenziell für geleaste Fahrzeuge zur Deckung der Restwertlücke.
Marderbissschäden: Folgeschäden sollten mitversichert sein.
Erweiterte Wildklausel: Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren aller Art.
Die Teilkaskoversicherung schützt Sie vor Schäden am eigenen Auto, auf die Sie im Regelfall keinen direkten Einfluss haben. Dazu gehören Diebstahl, Glasbruch, Sturm-, Hagel-, Brand- oder Wildschäden. Die Vollkaskoversicherung deckt alle Leistungen der Teilkasko ab und schützt Sie zusätzlich vor den Kosten selbstverschuldeter Unfälle an Ihrem eigenen Fahrzeug sowie bei böswilliger Beschädigung (Vandalismus) durch fremde Personen. Die Berechnung des Beitrags hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Zu den wichtigsten gehören die Regionalklasse (Unfallhäufigkeit am Zulassungsort), die Typklasse (Schadensbilanz des spezifischen Fahrzeugmodells) und Ihre persönliche Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse für unfallfreie Jahre). Weitere Parameter sind das Alter der Fahrer, der nächtliche Stellplatz, die jährliche Fahrleistung und ob eine Werkstattbindung vereinbart wird. Bei einem Kasko-Tarif mit Werkstattbindung verpflichten Sie sich, Kaskoschäden ausschließlich in einer vom Versicherer ausgewählten und zertifizierten Partnerwerkstatt reparieren zu lassen. Im Gegenzug gewähren die Versicherer einen Rabatt von 15 % bis 20 % auf den Kaskobeitrag. Dies lohnt sich für ältere Fahrzeuge oder wenn Sie sich nicht selbst um die Werkstattsuche kümmern möchten. Bei Leasingfahrzeugen oder finanzierten Autos verbieten die Banken bzw. Leasinggeber eine Werkstattbindung jedoch meistens. Der reguläre Kündigungstermin für die meisten Kfz-Versicherungen ist der 30. November eines Kalenderjahres, um die Versicherung zum 1. Januar des Folgejahres zu wechseln. Davon abgesehen steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht (ohne dass sich die Leistungen verbessern), wenn ein regulierungspflichtiger Schadensfall eingetreten ist oder wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen bzw. ein neues Fahrzeug zulassen.
Ratgeber & Beispiele

Wann zahlt die KFZ-Versicherung?

Erhalten Sie in unseren Beiträgen praxisnahe Einblicke, in welchen Situationen die Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung für Schäden aufkommt. Verständlich erklärt und direkt aus dem Alltag – für ein klares Bild Ihres Versicherungsschutzes.