Fahrzeugdiebstahl: Wie die Teilkaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert übernimmt
- Giancarlo Di Dino
- 7. Sept. 2024
- 2 Min. Lesezeit
Der Diebstahl eines Fahrzeugs ist ein schwerer Verlust. Erfahren Sie, wie die Teilkaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert erstattet und Sie finanziell absichert.

Der Diebstahl eines Fahrzeugs ist für jeden Besitzer ein schwerer Schlag. Neben dem emotionalen Verlust eines oft teuren oder lieb gewonnenen Fahrzeugs kommen finanzielle Herausforderungen hinzu. Die gute Nachricht: Die Teilkaskoversicherung springt ein und übernimmt den Wiederbeschaffungswert des gestohlenen Fahrzeugs, sodass Sie sich um die finanziellen Folgen keine Sorgen machen müssen.
1. Was passiert bei einem Fahrzeugdiebstahl?
Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wird, deckt die Teilkaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert. Das ist der Betrag, den Sie benötigen, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben, basierend auf dem aktuellen Marktwert des gestohlenen Fahrzeugs. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht der Neuwert des Fahrzeugs erstattet wird, sondern der Wert, den es zum Zeitpunkt des Diebstahls hatte.
Beispiel: Ein Fahrzeughalter stellt fest, dass sein Auto gestohlen wurde. Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs wird von der Versicherung auf 12.000 Euro festgelegt. Diese Summe wird dem Fahrzeughalter von der Teilkaskoversicherung erstattet.
2. Warum ist eine Teilkaskoversicherung bei Diebstahl wichtig?
Die Teilkaskoversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Diebstahls. Ohne diese Versicherung würden Sie auf dem kompletten Verlust Ihres Fahrzeugs sitzen bleiben. Gerade in Städten oder Gebieten, in denen die Diebstahlquote höher ist, ist eine Teilkasko unverzichtbar. Die Entschädigung durch die Versicherung ermöglicht es Ihnen, schnell wieder mobil zu sein und ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen.
Beispiel: Ein Fahrzeughalter, dessen Auto ohne Teilkaskoversicherung gestohlen wird, müsste für den kompletten Ersatz aus eigener Tasche aufkommen. Mit einer Teilkaskoversicherung erhält er den aktuellen Marktwert des gestohlenen Fahrzeugs.
3. Worauf sollten Sie bei einer Teilkaskoversicherung achten?
Beim Abschluss einer Teilkaskoversicherung ist es wichtig, auf die Höhe der Entschädigung zu achten. Die Versicherung erstattet den Wiederbeschaffungswert, jedoch sollten Sie sich bewusst sein, dass dieser je nach Zustand und Alter des Fahrzeugs von dem ursprünglich gezahlten Preis abweichen kann. Außerdem gibt es bei einigen Versicherern eine Selbstbeteiligung, die im Schadensfall von der Erstattungssumme abgezogen wird.
Beispiel: Ein Versicherungsnehmer wählt eine Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 300 Euro. Sollte sein Fahrzeug gestohlen werden, wird diese Selbstbeteiligung von der Entschädigungssumme abgezogen.
4. Präventive Maßnahmen: So können Sie Diebstähle vermeiden
Obwohl die Teilkaskoversicherung Sie finanziell absichert, sollten Sie vorbeugende Maßnahmen ergreifen, um Diebstähle zu verhindern. Die Installation eines Diebstahlsicherungssystems wie einer Alarmanlage oder einer Lenkradkralle kann helfen, Diebe abzuschrecken. Außerdem sollten Fahrzeuge nach Möglichkeit auf bewachten Parkplätzen oder in Garagen abgestellt werden.
Beispiel: Ein Motorradbesitzer sichert sein Motorrad zusätzlich mit einer Alarmanlage und einer massiven Kette. Trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen bleibt er durch seine Teilkaskoversicherung abgesichert, falls das Fahrzeug gestohlen wird.
Fazit:
Ein Fahrzeugdiebstahl kann emotional belastend und finanziell verheerend sein. Mit der Teilkaskoversicherung sind Sie jedoch vor den finanziellen Folgen geschützt und erhalten den Wiederbeschaffungswert Ihres gestohlenen Fahrzeugs. Achten Sie auf die Bedingungen Ihrer Versicherung und ergreifen Sie zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, um Diebstähle zu verhindern.
