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Versicherungsmanufaktur
Dortmund GmbH

Gesetzliche Pflegeversicherung: Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

  • Autorenbild: Giancarlo Di Dino
    Giancarlo Di Dino
  • 17. Okt. 2024
  • 2 Min. Lesezeit

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet grundlegende finanzielle Unterstützung im Pflegefall. Erfahren Sie, welche Leistungen Sie erhalten können, wie die Pflegegrade festgelegt werden und warum private Vorsorge notwendig sein kann.


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Pflegebedürftigkeit kann unerwartet eintreten und stellt Betroffene sowie deren Familien vor große finanzielle Herausforderungen. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet in solchen Fällen eine wichtige finanzielle Absicherung. Seit ihrer Einführung im Jahr 1995 ist sie Teil der sozialen Sicherung in Deutschland und sorgt dafür, dass Pflegebedürftige eine Grundversorgung erhalten, unabhängig davon, ob sie zu Hause oder in einem Pflegeheim betreut werden. Doch welche Leistungen deckt die gesetzliche Pflegeversicherung ab, und wo liegen die Grenzen?



Welche Leistungen bietet die gesetzliche Pflegeversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen, abhängig vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Die genaue Höhe der finanziellen Unterstützung hängt dabei von mehreren Faktoren ab, einschließlich der Art der Pflege (häuslich oder stationär) und dem festgelegten Pflegegrad. Typischerweise erhalten Pflegebedürftige die folgenden Leistungen:


  • Pflegegeld: Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder Freunden zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes variiert stark und liegt je nach Pflegegrad zwischen etwa 300 und 900 Euro pro Monat. Die tatsächlichen Beträge hängen jedoch von der individuellen Pflegesituation und der jeweiligen Einstufung ab​.

  • Pflegesachleistungen: Diese Leistung richtet sich an Pflegebedürftige, die durch ambulante Pflegedienste versorgt werden. Pflegesachleistungen umfassen professionelle Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld. Die Höhe der Sachleistungen orientiert sich am Pflegegrad und liegt in der Regel zwischen 700 und 2000 Euro monatlich. Auch hier gibt es Abweichungen, je nach Pflegebedürftigkeit und individuellen Bedürfnissen​.

  • Stationäre Pflege: Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim leben, erhalten finanzielle Unterstützung durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Allerdings deckt die Versicherung oft nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Je nach Pflegegrad können die monatlichen Zuschüsse in einem Bereich von etwa 700 bis 2000 Euro liegen. Ein wesentlicher Teil der Kosten muss jedoch oft von den Betroffenen selbst getragen werden​.



Pflegegrade und Einstufung

Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad, der den Grad der Pflegebedürftigkeit bestimmt. Es gibt fünf Pflegegrade, die den individuellen Bedarf an Pflege widerspiegeln. Um den Pflegegrad zu ermitteln, führt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein Gutachten durch. Dieses legt fest, wie viel Unterstützung benötigt wird und welche Leistungen entsprechend gewährt werden​.



Praxisbeispiel - Pflegegeld in der häuslichen Pflege:

Frau Müller, 75 Jahre alt, wurde in Pflegegrad 3 eingestuft und erhält Pflegegeld, da sie zu Hause von ihrer Tochter gepflegt wird. Ihre Tochter erhält monatlich etwa 545 Euro, die sie für die Pflege ihrer Mutter und für notwendige Hilfsmittel wie Rollatoren oder Inkontinenzprodukte verwendet. Dieses Beispiel zeigt, wie die gesetzliche Pflegeversicherung häusliche Pflegesituationen unterstützt, jedoch oft nicht alle anfallenden Kosten abdeckt.



Warum reicht die gesetzliche Pflegeversicherung oft nicht aus?

Trotz der Unterstützung durch die gesetzliche Pflegeversicherung entstehen oft finanzielle Lücken, besonders in der stationären Pflege. Die Eigenanteile, die Pflegebedürftige selbst tragen müssen, können erheblich sein. Daher wird häufig eine private Pflegezusatzversicherung empfohlen, um die Kosten abzusichern, die über die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung hinausgehen​.



Fazit:

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet eine grundlegende Absicherung für Pflegebedürftige, jedoch deckt sie in vielen Fällen nicht alle anfallenden Pflegekosten. Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Zuschüsse für Pflegeheime unterstützen Betroffene, aber um umfassend abgesichert zu sein, kann eine private Vorsorge notwendig sein. Diese hilft, die finanziellen Lücken zu schließen, die die gesetzliche Pflegeversicherung hinterlässt.

 
 
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